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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für sämtliche Veranstaltungen im Tagungszentrum Bienenberg

1. Vertragsabschluss

Die allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der schriftlichen Bestätigung durch das Tagungszentrum Bienenberg von Ihrer Reservation. Sie gelten als Vertragsabschluss.

2. Zimmerreservierung und Miete von Räumen

Sie sind in der Reservationsbestätigung beschrieben.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Auftraggebers. Preisanpassungen sind ausdrücklich vorbehalten.

Rechnungen des Hotels sind nach deren Erhalt innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Je nach Grösse und Art der Veranstaltung verlangt das Hotel eine Vorauszahlung.

Die elektronische Zahlung ist möglich mit folgenden Karten: ec, Maestro, Postcard, American Express, Mastercard, Visa.

4. Teilnehmerzahl

Der Veranstalter muss dem Hotel die endgültigen Teilnehmerzahl spätestens vier Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen.

Abweichungen der Teilnehmerzahl werden bis zu maximal +/-10 % bei der Abrechnung berücksichtigt: darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben, wird der Abrechung die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Überschreitungen bedürfen einer vorherigen Absprache mit dem Hotel.

5. Stornierung

Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Tagungszentrum dafür verantwortlich ist, so behält das Tagungszentrum den Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsprechend der Reservation gemäss Ziffer 1. sowie dem Eingang der schriftlichen Absage wie folgt:

Frist Stornokosten

bis 2 Monate

kein Anspruch

bis 1 Monat

20% des Arrangements

bis 1 Woche

50% des Arrangements

bis 2 Tage

80% des Arrangements

bis zum Anreisetag

100% des Arrangements


Die Bedingungen können je nach Veranstaltungsgrösse individuell angepasst werden.
Diese werden in der Bestätigung festgehalten. Hat das Hotel begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt kann das Hotel die Veranstaltung ohne jegliche Schadenersatzverpflichtungen absagen.

6. Drittleistungen

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Drittten beschafft, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

7. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, usw.) kann hierüber, vorbehaltlich einer Servicegebühr bzw. eines Korkengeldes, eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

8. Nachtzuschlag

Für Veranstaltungen, welche länger als bis 24.00 Uhr dauern, ist das Hotel bei der Reservierung zu informieren. Das Bedienungspersonal wird in diesem Fall separat verrechnet.

9. Zeitungsanzeigen

Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung vorbehaltlich des Vergütungsanspruchs (gemäss Ziffer 5 a) und allfälligen Schadenersatzforderungen abzusagen.

10. Schäden und Haftung

Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf.

Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen bei Konferenz- und Bankettveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Die Versicherung für eingebrachte Sachen hat der Veranstalter selbst zu besorgen.

11. Verschiedenes

Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

12. Abfallentsorgung

Der Veranstalter kann Kartons, Papier und Reste von Konferenzmaterial nach der Veranstaltung im Hause entsorgen lassen. Das Hotel behält sich vor, bei grösseren Mengen eine Entsorgungspauschale zu verrechnen.

13. Bemerkungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil unserer definitiven Bestätigung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Liestal.